Auch im Alter noch mobil - durch die immobile Altersvorsorge!

 

DIE IMMOBILE ALTERSV0RSORGE Leibrente mit Wohnrecht Immobilienbesitz zählt zu den zentralen Pfeilern der privaten Altervorsorge. Durch den Erwerb einer Immobilie in jungen Jahren und Abtrag der Kaufpreisfinanzierung bis zum Renteneintritt hat man für den letzten Lebensabschnitt durch die Mieteinnahmen eine zusätzliche Rente oder, durch nur sehr geringe eigene Wohnkosten und die damit ersparte Miete, mehr wirtschaftliche Freiheit. Soll oder muss im späteren Alter auf das während der Berufstätigkeit angesparte Kapital zurückgegriffen werden, kann die Immobilie jederzeit verkauft werden. Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien ist ein schneller Verkauf aber nur dann möglich, wenn der Immobilien-besitzer auch bereit ist, seinen Wohnort zu wechseln. Als Alternative hierzu ist der Verkauf einer Immobilie auf der Basis einer Leibrente mit einem zusätzlichen lebenslangen Wohnrecht für die verkaufte Immobilie möglich. Bei dieser Form der Veräußerung kann ein frei verhandelbarer Teil des Gesamtkaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrags in bar an den Verkäufer zur Deckung des sofortigen Kapitalbedarfs gezahlt werden. Durch die Kapitalisierung des Nutzwertes (Mietwert) der Immobilie auf die noch zu erwartende Restlebensdauer des Veräußerers wird das lebenslange unentgeltliche Wohnrecht für den Käufer berechnet und unter Berücksichtigung eines Zinssatzes auf den Barkaufpreis angerechnet. Ein dann evtl. noch vorhandener Restkaufpreis kann als lebenslänglich vom Käufer zu zahlende monatliche Leibrente, ebenfalls unter Berücksichtigung einer Verzinsung, auf die noch zu erwartende Restlebensdauer des Verkäufers verteilt werden. Grundlage für die Berechnung der noch zu erwartenden Restlebensdauer ist die Bundessterbetafel in der jeweils aktuellsten Form. Bei Paaren kann sowohl das Wohnrecht, als auch die Leibrente bis zum Ableben des Letztlebenden berechnet und vereinbart werden. So ist es möglich, einen sofortigen Kapitalbedarf zu decken, weiterhin in dem bisherigen Wohnobjekt zu bleiben und zusätzlich noch die laufenden Einnahmen zu verbessern. Bei der Berechnung eines solchen Kaufmodells und der anschließenden vertraglichen Gestaltung ist eine fachlich versierte Beratung und Betreuung schon allein wegen der ineinandergreifenden Vertragsbestandteile und der existenziellen Bedeutung des Verkaufes für den Wohn- und Rentenberechtigten unbedingt erforderlich. Auch für die Käufer ist diese Form des Immobilienerwerbes sehr interessant. Wenn der Baranteil an dem Kaufpreis nicht so hoch ist können diese so unabhängig von einer Bank eine Immobilie erwerben, ohne vorher viel Eigenkapital angespart zu haben, betreiben so Ihre eigene Altersvorsorge und schaffen sich Kapital, auf das sie im Alter dann zurückgreifen können.

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